Gefängnisstrafe für U-Bahn-Schläger aus Berlin

Es sind Bilder, die ganz Deutschland schockierten. Mitten in der Stadt, am zentralen Umsteigepunkt Friedrichstraße, filmt eine Überwachungskamera wie ein junger Mann eine anderen mitten ins Gesicht tritt. Auch als dieser am Boden liegt, hört er nicht auf und tritt immer weiter auf den regungslosen Mann ein. Erst als ein Tourist aus Bayern ins Geschehen eingreift, lässt er ab und rennt davon. Den nächsten Tag stellt er sich der Polizei. Mittlerweile sind fast vier Monate vergangen und der U-Bahnschläger wurde verurteilt.

Der Berliner Schüler Torben P., gerade einmal 18 Jahre alt, wurde nun zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Bei der Tat war er betrunken. Trotz des Urteils ist Torben P. frei. Die Haft wird nämlich erst dann ausgesetzt, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Da die Verteidigung allerdings Revision beantragt hat, ist mit dem erst Ende des Jahres zu rechnen. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, dass Torben P. den Tod seines Opfers „mit einkalkuliert“ hat, und dass sein Vorgehen „besonders roh und brutal“ war.

Das Urteil lautet versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Dabei ist noch nicht klar, wann der Gymnasiast seine Haftstrafe absitzen muss. Der Richter sagte dazu, „dass der Angeklagte nicht vorbestraft war und sozial eingegliedert ist“. Außerdem fügte er hinzu: „Sein Verhalten im Prozess war von echter Einsicht und Reue geprägt.“

Mittlerweile wechselte der 18-Jährige die Schule und geht nun auf eine katholische Schule in Charlottenburg, was auch als Elite-Gymnasium gilt. Seine alte Schule konnte der der Schüler nach Protesten von Lehrern und Eltern nicht zurückkehren. Sobald er allerdings seine Haftstrafe antreten muss, kann er die Schule nicht mehr weiter besuchen. Dabei kann es auch sein, dass Torben P. die Strafe auch im offenen Vollzug antreten kann.

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