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Rechtstipp: Police-Kündigung bei Arbeit während Krankheit rechtens |
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Friday, 11 August 2006 |
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Stuttgart (ddp.djn). Wird jemand beruflich tätig, während er Krankentagegeld von einem privaten Versicherer bezieht, so ist der Versicherer zur fristlosen Kündigung der Police berechtigt. Diese Selbstverständlichkeit wurde während eines Prozesses beim Oberlandesgericht Stuttgart bekräftigt.Der Versicherte, von Beruf Architekt, hatte einen vermeintlichen Kunden über den beabsichtigten Bau eines Hauses beraten und mit ihm die hierfür erforderliche Vorgehensweise erörtert. In Wahrheit war der Kunde jedoch ein Detektiv, der von der Versicherungsgesellschaft beauftragt worden war. Vor Gericht berief sich der Versicherte darauf, dass er unzulässig ausspioniert worden sei. Diesen Einwand wischten die Richter jedoch vom Tisch, denn der Detektiv habe den Mann weder zur Arbeit drängen müssen noch sonst wie verwerfliche Mittel eingesetzt.
Tipp: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Betrügerische Kunden müssen nicht nur erhaltene Leistungen zurückzahlen, sondern werden darüber hinaus auch noch strafrechtlich belangt. Es kann deshalb nur dringend davon abgeraten werden, unberechtigte Leistungen zu beantragen, zumal die Versicherer mit immer ausgefeilteren Methoden Betrügern leicht auf die Schliche kommen.
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