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Wer krankgeschrieben ist und Krankentagegeld von seiner Versicherung bezieht, sollte auch auf gering |
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Saturday, 28 June 2008 |
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Im vorliegenden Fall hatte ein Architekt, obwohl er krankgeschrieben war, einen vermeintlichen Kunden bei dem Bau eines Hauses beraten. Der Kunde aber war ein von der Versicherung in Auftrag gegebener Detektiv, da diese anscheinend den unrechtmäßigen Bezug des Krankentagegeldes geahnt hatte. Infolgedessen hatte die Versicherungsgesellschaft dem Kunden fristlos gekündigt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in diesem Fall zugunsten der Versicherung, da dem krankgeschriebenen Versicherungsnehmer die Ausübung jedweder auch geringfügiger Tätigkeiten untersagt ist, die seinem Berufsfeld zuzuordnen sind. |